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   BAG, 15.08.1980 - 1 AZR 599/78   

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BAG, 15.08.1980 - 1 AZR 599/78 (https://dejure.org/1980,17205)
BAG, Entscheidung vom 15.08.1980 - 1 AZR 599/78 (https://dejure.org/1980,17205)
BAG, Entscheidung vom 15. August 1980 - 1 AZR 599/78 (https://dejure.org/1980,17205)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 17.12.1976 - 1 AZR 772/75

    Arbeitskampf: Rechtswidrigkeit von Streiks zur Durchsetzung

    Auszug aus BAG, 15.08.1980 - 1 AZR 599/78
    Auf die dagegen gerichtete Revision des Klägers hat das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 17. Dezember 1976 - 1 AZR 772/75 - (AP Nr. 52 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) dieses Berufungsurteil wegen unvollständiger Abwägung der beiderseitigen Interessen aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    1. Bei der rechtlichen Beurteilung der Vorgänge in der Zeitungssetzerei der Beklagten am 15. März 1974- ist das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit dem in dieser Sache ergangenen Senatsurteil vom 17. Dezember 1976 - 1 AZR 772/75 - (AP Nr. 52 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) davon ausgegangen, daß die Arbeitsniederlegungen des Klägers und sei ner Arbeitskollegen rechtswidrig waren.

  • BAG, 14.02.1989 - 1 AZR 142/88

    Tarifverhandlungen: Anspruch der Gewerkschaft bei laufendem Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 15.08.1980 - 1 AZR 599/78
    Auf die dagegen gerichtete Revision des Klägers hat das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 17. Dezember 1976 - 1 AZR 772/75 - (AP Nr. 52 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) dieses Berufungsurteil wegen unvollständiger Abwägung der beiderseitigen Interessen aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    1. Bei der rechtlichen Beurteilung der Vorgänge in der Zeitungssetzerei der Beklagten am 15. März 1974- ist das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit dem in dieser Sache ergangenen Senatsurteil vom 17. Dezember 1976 - 1 AZR 772/75 - (AP Nr. 52 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) davon ausgegangen, daß die Arbeitsniederlegungen des Klägers und sei ner Arbeitskollegen rechtswidrig waren.

  • BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76

    Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats - Art der beabsichtigten Kündigung -

    Auszug aus BAG, 15.08.1980 - 1 AZR 599/78
    Ebensowenig bedurfte es einer Entscheidung, ob - wie das Landesarbeitsgericht in einer Hilfserwägung angenommen hat - die ausgesprochene Kündigung als ordentliche Kündigung bereits an der fehlenden Anhörung des Betriebsrats hierzu gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG scheitern würde, oder ob im vorliegenden Falle die erfolgte Anhörung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung die Anhörung zu einer ordentlichen Kündigung ersetzt, nachdem der Betriebsrat der außerordentlichen Kündigung ausdrücklich und vorbehaltlos zugestimmt hat (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 16. März 1978 - 2 AZR 424/76 -, AP Nr. 15 zu § 102 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.07.2011 - 2 Sa 154/11

    Kündigung, fristlos, außerordentlich, Arbeitsniederlegung, Arbeitsverweigerung,

    Der Kläger kann sich auch nicht auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (vom 15.08.1980 - 1 AZR 599/78 -) berufen.
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